Benutzeranmeldung

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden:

Anmelden

Bauen - SiGeKo

Im Bauwesen sind Beschäftigte im Vergleich zu anderen Branchen einem verhältnismäßig hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Der Gesetzgeber hat deshalb auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) erlassen. Darin sind die Pflichten von Bauherren, Arbeitgebern und sonstigen auf der Baustelle tätigen Personen geregelt.

Abhängig von der Art der Baustellen, der Anzahl der beschäftigten Firmen und des Arbeitsumfangs sind bereits in der Planungsphase Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz einzuleiten.

Die speziell geschulten Mitarbeiter der Peschla + Rochmes GmbH beraten Sie gerne in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Sanierungs-, Rückbau- und Erdbaumaßnahmen. Als unabhängige, vom Bauherrn bestellte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren übernehmen sie alle vom Gesetzgeber geforderten Aufgaben in der Planung und vor Ort.

In der Planungsphase:

  • Beratung bei der Ausschreibung
  • Abstimmung mit den Fachbehörden

In der Ausführungsphase:

  • Erstellen einer Baustellenordnung
  • Aufstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Planes (SIGE-Plan)
  • Durchführung von Sicherheits- und Koordinationsbesprechungen
  • Überwachung der Vorschriften der Vorschriften vor Ort
  • Beratung von Bauherren, Arbeitgebern und Beschäftigten
SIGE - Plan