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Arbeitssicherheit
Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung etc. geben Ihnen als Unternehmer*in sowohl die Verantwortung als auch den Entscheidungsspielraum, um die Arbeitssicherheit im eigenen Betrieb zu gestalten.
Ein Schlüssel zum weiteren Vorgehen ist dabei die Gefährdungsbeurteilung, auf deren Grundlage fast alle, im Arbeitsschutz erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden müssen.
Das allein ist jedoch noch unzureichend, denn Arbeitsmittel müssen regelmäßig überprüft werden. Prüffristen und Prüfanforderungen muss das Unternehmen häufig eigenverantwortlich entsprechend der Gefährdungsbeurteilung festlegen.
Wir können Ihnen die Verantwortung für Ihr Unternehmen nicht abnehmen, aber wir können Sie tatkräftig bei Planung und Aufbau einer rechtssicheren Organisation oder eines Arbeitsmanagementsystems unterstützen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen oder kommunale Betriebe ist es nicht einfach, die umfangreichen rechtlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes zu beurteilen und ihre Einhaltung zu überwachen.
Zum Team von P+R gehören mehrere erfahrene Arbeitsschutzexpert*innen, die u. a. in die Rechtssicherheitsprogramme namhafter internationaler Großunternehmen eingebunden sind.
Wir verfügen über langjährige Praxis in der Planung, Umsetzung und Auditierung von Arbeitsschutzmaßnahmen bei unterschiedlichen Industrie- und Gewerbebetrieben, wie z. B. Raffinerien, Pharmaunternehmen, Automobilhersteller, Großbäckereien, Wasserversorger, Entsorgungsfachbetriebe, Deponien und Bauunternehmen.
Zu unseren Dienstleistungen gehören u.a. die Unterstützung bei bzw. die Durchführung von:
- der erstmaligen Erstellung bzw. der Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen
- der Erstellung/Aktualisierung von Betriebsanweisungen (Maschinen, Gefahrstoffe etc.)
- der Erstellung/Aktualisierung von Gefahrstoffverzeichnissen
- der Schulung bzw. Unterweisung der Mitarbeiter*innen im Hinblick auf Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Seminaren zu Arbeitsschutzthemen
- internen und externen Audits
- Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen (im Rahmen eines Interimsmanagements)
- der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems bzw. eines Technischen Sicherheitsmanagements (TSM)
- der Umsetzung von Konzernstandards (z.B. bei internationalen Unternehmen)
Risikoaudits
Für jedes Unternehmen ist es existentiell, seine Produktions- und Sicherheitsrisiken zu kennen und sich, soweit möglich, gegen jede Art von Beschädigung, Zerstörung oder Verlust abzusichern.
Risiken sind vielfältiger Natur – sie beschränken sich nicht nur auf die unmittelbare Zerstörung von Eigentum durch Feuer oder Hochwasser, oder auf eine Schädigung von Schutzgütern, z. B. durch die Verunreinigung eines Gewässers.
Risiken sind genauso Ereignisse, die zu Betriebsunterbrechungen und damit indirekt oder direkt zu schwerwiegenden Schädigungen und Störungen der gesamten Wertschöpfungskette führen können. Der Ausfall von Spezialmaschinen oder Lieferprobleme bei „Sole Source Lieferanten“, können zum Stillstand eines gesamten Betriebes führen. Sie können außerdem die Liefertreue beeinflussen und ggfs. Regresszahlungen nach sich ziehen.
Ein „Risikoaudit“ beinhaltet eine umfassende Analyse und Bewertung von Standortrisiken.
- Eine Überprüfung der Umsetzung wesentlicher gesetzlicher Anforderungen in den Bereichen Umwelt- und Arbeitssicherheit liefert wichtige Aussagen zur Rechtssicherheit des Standorts.
- Eine Analyse des baulichen und technischen Brandschutzes am Standort.
- Eine Untersuchung von Betriebsunterbrechungs-Risiken.
- Analysen zu Wechselwirkungen unterschiedlicher Risikoszenarien.
Als Ergebnis des Audits analysieren wir sorgfältig Ihre Risiken und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie diese optimal managen können.
Unsere Qualifikation:
Unsere Fachleute verfügen über langjährige Erfahrung als Berater und Auditoren in den Bereichen Umweltschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Brandschutz. Sie besitzen die Qualifikation zum Auditor von Managementsystemen nach ISO 14001 und OSHAS 18001 oder als Brandschutzbeauftragte. Wir erstellen Analysen des Gesamtrisikos für gewerbliche Standorte, auch gemeinsam mit Experten aus der Versicherungsbranche.
Unser Angebot:
- Wir führen Risikoaudits an Ihrem Standort durch und erstellen ein Konzept zur Minimierung von Standortrisiken.
- Wir beraten Sie zu allen Fragen der Rechtssicherheit in den Bereichen Umweltschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Brandschutz.
- Wir erstellen Betriebsunterbrechungsanalysen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien für Notfälle.
- Auf Wunsch vermitteln wir eine Überprüfung Ihres Versicherungsstatus durch unabhängige Experten aus der Versicherungswirtschaft.
Natürlich können Sie sich auch individuelle Teilleistungen auswählen und wir unterstützen Sie entsprechend Ihren Vorstellungen.
SiGeKo
Im Bauwesen sind Beschäftigte im Vergleich zu anderen Branchen einem verhältnismäßig hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Der Gesetzgeber hat deshalb auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) erlassen. Darin sind die Pflichten von Bauherren, Arbeitgebern und sonstigen auf der Baustelle tätigen Personen geregelt.
Abhängig von der Art der Baustellen, der Anzahl der beschäftigten Firmen und des Arbeitsumfangs sind bereits in der Planungsphase Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz einzuleiten.
Die speziell geschulten Mitarbeiter der Peschla + Rochmes GmbH beraten Sie gerne in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Sanierungs-, Rückbau- und Erdbaumaßnahmen. Als unabhängige, vom Bauherrn bestellte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren übernehmen sie alle vom Gesetzgeber geforderten Aufgaben in der Planung und vor Ort.
In der Planungsphase:
- Beratung bei der Ausschreibung
- Abstimmung mit den Fachbehörden
In der Ausführungsphase:
- Erstellen einer Baustellenordnung
- Aufstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Planes (SIGE-Plan)
- Durchführung von Sicherheits- und Koordinationsbesprechungen
- Überwachung der Vorschriften vor Ort
- Beratung von Bauherren, Arbeitgebern und Beschäftigten