Gebäudeschadstoffe

Gebäudeschadstoffe gefährden die Gesundheit. Vermieter*innen und Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sorgen, um Mieter*innen und Mitarbeiter*innen einen sicheren Aufenthalt zu gewährleisten. Aufgrund enthaltener Schadstoffe sind viele vor 1996 verwendete Baumaterialien problematisch. Für Gebäude, in denen sie verbaut sind, besteht der grundsätzliche Verdacht einer immanenten Gesundheitsgefährdung.

Verantwortlich dafür können u.a. sein: Asbest, Künstliche Mineralfasern (KMF), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Schwermetalle, Holzschutzmittel wie Pentachlorphenol/Lindan (PCP), Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und leichtflüchtige Schadstoffe wie Formaldehyd.

Eine eventuelle biologische Verunreinigung durch Schimmelpilze, Bakterien oder Taubenkot darf ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Gleiches gilt für nutzungsbedingte Kontaminationen, die im Laufe der Zeit eintreten können. Möglich werden sie beispielsweise durch den Einsatz von Schmierstoffen, Entfettungs- und Lösungsmitteln, aber auch durch ölbetriebene Heizungsanlagen. Auch der Umgang mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW), leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) und aromatischen Kohlenwasserstoffen (AKW) kann gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Bei der Gebäudeunterhaltung stellt der Einsatz von Reinigungs-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmitteln eine weitere sekundäre Kontaminationsquelle dar.

Primäre Kontaminationsrisiken sind in den verschiedensten Bauteilen enthalten, z. B. Bodenbeläge, Bodenkleber, Isolierungen und Abdichtungen, Estriche, Farben, Heizgeräte, Parkett, verbaute Hölzer . Häufig sind die Baumaterialien auch verdeckt eingebaut und werden erst bei Umbaumaßnahmen freigelegt.

Maßgebliche technische Regeln für Arbeiten an schadstoffhaltigen Materialien sind – etwa für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten mit Asbest – TRGS 519 oder – für den Umgang mit alter Mineralwolle – TRGS 521. Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen sind in der TRGS 524 oder der DGVU-Regel 101-005 (früher BGR 128) festgelegt.

Für Bauträger*innen oder Bauherr*innen bedeutet das üblicherweise eine Verzögerung bei den Abläufen und unerwartete zusätzliche Kosten für die Beseitigung. P+R bietet sich dabei als kompetente*r Partner*in an: In den Jahrzehnten seit der Unternehmensgründung haben unsere Mitarbeiter*innen etliche Sanierungs- und Rückbauprojekte betreut, in denen ein sachgerechter und sicherer Umgang mit Gebäudeschadstoffen erforderlich war.

Bauunternehmen, die Umgang mit Schadstoffen wie Asbest haben, müssen ihre Sachkenntnis in diesem Bereich nachweisen können. Bei der Arbeit mit riskanten Materialien sind besondere Melde-, Arbeitsschutz- und Entsorgungspflichten zu beachten und einzuhalten. Eine Nichteinhaltung gilt als Verstoß gegen das Umweltstrafrecht und zieht entsprechende Konsequenzen für Bauherr*innen und -unternehmen mit sich.

Durch die Berücksichtigung der Schadstoffproblematik bei der Planung und Ausschreibung von Umbau- und Rückbaumaßnahmen wird das Risiko von Baustillständen sowie Mehrkosten für Sie als Bauherr*in minimiert. Ein gründlich geplanter, kontrollierter Rückbau von schadstoffbelasteten Baumaterialien trägt zur Reduktion der Entsorgungskosten bei. Als Gesundheitsrisiko stellen Gebäudeschadstoffe eine Wertminderung von Immobilien dar. Daher ist es nicht nur aus rechtlicher und ökologischer, sondern auch aus finanzieller Sicht empfehlenswert, ihre Beseitigung geordnet voranzutreiben.

Unsere Leistungen zum Umgang mit Gebäudeschadstoffen: 

  • Vorerhebung der Bau- und Nutzungshistorie von Gebäuden
  • Gebäudebegehung durch eine*n Sachkundige*n und Konzeption eines Beprobungsplans
  • Technische Erkundung zur Entnahme von Materialproben und Materialanalysen
  • Raumluftbeprobungen und Untersuchungen
  • Erstellung eines Schadstoffkatasters
  • Gefährdungsbeurteilung und Beurteilung der Sanierungsdringlichkeit
  • Sanierungs- und Entsorgungskonzept einschl. Massenermittlung und Kostenschätzung
  • Arbeits- und Sicherheitsplan für Umbau-, Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen
  • Beantragung der erforderlichen Genehmigungen
  • Ausschreibung, Wertung der Angebote und Beratung bei der Auftragsvergabe
  • Fachbauleitung zur Steuerung und Überwachung von Umbau-, Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen
  • Sicherheitskoordination nach DGVU Regel 101-004 (früher BGR)
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung
  • Abwicklung der Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen im elektronischen Abfallnachweisverfahren eANV
  • Erfolgskontrolle der Sanierung