Schadensfälle / Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen
Ob bei Produktion, Verarbeitung oder Transport: Ein hundertprozentiger Schutz vor Unfällen ist trotz modernster Technik nicht möglich. Die meisten Unternehmen sind sich dieser Tatsache bewusst und versuchen sich auf Schadensfälle und Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen einzustellen. P+R steht Ihnen dabei mit jahrzehntelanger Erfahrung zur Seite: vorab in beratender Funktion, aber auch dann, wenn die Lage akut ist.
Wenn bei Verkehrsunfällen, Havarien oder Chemikalienunfällen Kraft- bzw. Giftstoffe austreten, ist schnelles Handeln gefragt. Andernfalls können Boden- und Wasserverschmutzung sowie die Gefährdung von Lebewesen und die Beschädigung von Sachwerten die Folge sein. Sofortmaßnahmen, von P+R geplant und betreut, können die unterschiedlichsten Ziele verfolgen: Von der Abwehr weiterer Gefahren, der Sicherung einer Unfallstelle und Schadensbegrenzung bis hin zur Schadensbeseitigung oder Sicherung von Beweisen.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Aufnahme des Schadenhergangs und Schadenausmaßes sowie Beweissicherung
- Feststellung der Eigenschaften des ausgetretenen Schadstoffes (Menge, Art, Gefährlichkeit etc.)
- Abschätzung der Gefahr für Mensch, Umwelt sowie betroffener und benachbarter Nutzungen (Gebäude, Wasserschutzgebiet, Quellschutzgebiet, oberirdische Gewässer, Kanalisationssystem, Regenwasserkanäle und angeschlossene Versickerungsanlagen), Prüfung der Explosionsgefahr, Gefahrstoffbewertung
- Festlegung und Koordination schneller und wirksamer, schadensmindernder Sofortmaßnahmen zum Schutz der Trinkwasserversorgung, des Bodens und Grundwassers oder oberirdischer Gewässer unter Beachtung des erforderlichen Arbeits- und Umgebungsschutzes (DGUV-Regel 101-004)
- Fachbauleitung zur Steuerung und Überwachung von Sofortmaßnahmen zur Eindämmung einer weiteren Schadstoffausbreitung und Schadensbeseitigung
- Durchführung der erforderlichen Beprobungen (Freimessung, Aushub-Mischbeprobung für die abfallrechtliche Deklaration)
- Behördenmanagement
- Konzeption weiterer Untersuchungen bei Gefahrverdacht auf schädliche Bodenveränderungen
- Gefährdungsabschätzung und Wirkungspfadbetrachtung nach Bundesbodenschutzgesetz
- Gutachterliche Empfehlungen zum weiteren Vorgehen
- Abfallmanagement mit Abwicklung der Entsorgung von gefährlichen Abfällen im elektronischen Abfallnachweisverfahren eANV