Brandschutzbeauftragte*r

Brände verursachen in Deutschland jedes Jahr Schäden in mehrstelliger Millionenhöhe. Während Gebäude und Anlagen nach einem Brand wieder instandgesetzt und zerstörte Betriebsmittel neu beschafft werden können, wiegen der Verlust von menschlichem Leben und die Beeinträchtigung der Gesundheit durch den Brand und seine Nebenwirkungen dagegen ungleich schwerer als der Sachschaden. 

Die Unternehmensleitung ist für den Brandschutz im eigenen Betrieb verantwortlich.
Sie ist auch dafür verantwortlich, dass die baulichen Anlagen instand gehalten werden, damit der Entstehung von Bränden vorgebeugt wird. Dies gilt zum Schutz der Arbeitnehmer*innen, dem Schutz der Sachgüter und der Wahrung des vollständigen Versicherungsschutzes. 

Durch die vielfältigen und komplexen Aufgaben des Brandschutzes ist es für viele Unternehmen zweckmäßig, eine*n Brandschutzbeauftragte*n zu benennen. In vielen Fällen ist die Bestellung der*des Brandschutzbeauftragten bereits eine Forderung der Bau- bzw. Betriebsgenehmigung.

Die*Der Brandschutzbeauftragte ist der Unternehmensleitung gegenüber verantwortlich und ihr daher auch direkt unterstellt.

Ein*e Brandschutzbeauftragte*r kann auch für mehr als einen Standort benannt werden. Somit ist es möglich, und häufig auch sinnvoll, dass die Person für mehrere eigene Betriebe oder Zweigstellen bestellt wird.

Die*Der Brandschutzbeauftragte muss jedoch kein*e Betriebsangehörige*r sein!

Die Vorteile der Bestellung einer*s externen Brandschutzbeauftragten liegen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen auf der Hand. Es werden keine internen Ressourcen gebunden, es entfallen Personalzusatzkosten sowie Kosten für Fortbildungen, Fachliteratur und Lehrmaterialien.

Unsere Qualifikation:

Unsere Fachleute für Brandschutz besitzen die Qualifikation zur*m Brandschutzbeauftragten (nach VdS). Sie erfüllt die Vorgaben nach der Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb). Sie verfügen außerdem über langjährige Erfahrung als Berater*innen und Auditor*innen in den Bereichen Brandschutz und Arbeitssicherheit.

Unser Angebot:

  • Wir stellen die*den externen Brandsschutzbeauftragte*n für Ihr Unternehmen
  • Wir führen in Ihrem Betrieb Brandschutzbegehungen durch und leiten Optimierungsmaßnahmen ein
  • Wir führen für Sie die jährliche Brandschutzunterweisung (Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplänen sowie vorhandenes Feuerlöschgerät) für Ihre Mitarbeiter*innen durch
  • Wir bilden in Ihrem Betrieb Brandschutzhelfer*innen aus
  • Wir leiten Brandschutz- und Räumungsübungen an
  • Wir überwachen für Sie die Prüftermine von brandschutztechnischen Einrichtungen nach den Prüffristen der BetrSichV und der technischen Prüfverordnungen
  • Wir erstellen Ihnen die Brandschutzordnung nach E DIN 14096
  • Wir halten für Ihren Betrieb den Kontakt zu der zuständigen Feuerwehr
  • Wir beraten Sie standortbezogen in allen Fragen des Brandschutzes.

Natürlich können Sie sich aus diesem Paket auch individuelle Teilleistungen auswählen und wir unterstützen Sie entsprechend.