Energieaudit

Deutschland und die Europäische Union haben sich ehrgeizige Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. In Art. 8 Abs. 4 – 7 der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU ist geregelt, dass Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind und noch kein Energiemanagementsystem (EMS) nach DIN EN ISO 50001 eingeführt haben, die Verpflichtung haben, ein Energieaudit nach DIN ISO 16247-1 durchzuführen.

Im Gegensatz zu einem EMS ist das Energieaudit kein lebendiges System und muss alle vier Jahre wiederholt werden. Es bildet die energetische IST-Situation eines Unternehmens zum Zeitpunkt des Audits ab, indem Energieströme sichtbar gemacht und einzelnen Verbrauchsgruppen, Kostenstellen oder Prozessen zugewiesen werden. Hieraus können erste Potentiale in thermischen, elektrischen oder logistischen Prozessen identifiziert werden. Gemeinsam werden so erste Maßnahmenvorschläge zur Kostenreduzierung erarbeitet und auf wirtschaftliche Sinnhaftigkeit mittels Lebenszyklus bzw. Amortisationsrechnung überprüft. Für die auditierte Firma besteht – anders als im EMS – keine Verpflichtung zur Umsetzung der Vorschläge.

Wer entgegen seiner Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits ein Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt, kann verpflichtet werden, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR zu zahlen.

Idealerweise sollte die Durchführung eines Energieaudits mit einem von dem BAFA gelisteten Auditor erfolgen. Die Peschla + Rochmes GmbH verfügt über Mitarbeiter mit dieser Qualifikation. Zusätzlich wurden bereits mehrere Audits federführend durchgeführt, sodass wir normgerechte und professionelle Hilfe bei der Erstellung der geforderten Dokumente anbieten können. Als Ergebnis wird ein priorisierter Maßnahmenkatalog als Entscheidungshilfe für anstehende Maßnahmen erarbeitet.

Ablauf eines Energieaudits:

  • Erstkontakt
  • Auftaktbesprechung inkl. Zielsetzung und Schwerpunkt
  • Begehung/Außeneinsatz ausgewählter Standorte
  • Analyse der energetischen Situation (min. 90 % der Energieströme müssen verortet und den einzelnen Prozessen zugewiesen werden)
  • Berichterstellung nach DIN EN 16247-1
  • Abschlussbesprechung vor Ort, inkl. Maßnahmenvorstellung