Rückbau alte Feuerwache

Homburg, Saarland

In Homburg sollten die alte Feuerwache und umliegende Gebäude rückgebaut werden, um Platz für eine innenstadtnahe, neue Wohnbebauung zu schaffen. Die alte Feuerwache war ein dreigeschossiges Gebäude in Massivbauweise mit teilweiser Unterkellerung. Unterhalb des Gebäudes befanden sich 2 noch mit Teerölen und Bauschutt verfüllte Teerölgruben.

Die Peschla + Rochmes GmbH wurde von der Stadt Homburg mit der Erkundung, dem Rückbau, der Sanierungsplanung sowie der Bauleitung beauftragt.

Bei der gesamten Rückbaumaßnahme erfolgte eine Separierung der schadstoffbelasteten Materialien. Diese wurden getrennt gesammelt und auf Grundlage der entsprechenden Deklarationsanalytik durch den Auftragnehmer des Rückbaus entsorgt.
Für die Sanierungsarbeiten wurde im Vorfeld ein Arbeits- und Sicherheitsplan erstellt und zum Vertragsbestandteil gemacht. Nach dem geländegleichen Rückbau der Gebäude wurde der Bereich der unterirdischen Teerölgruben eingehaust. Aus Gründen des Emissionsschutzes fanden der Rückbau der Teerölgruben und der Aushub des teerölbelasteten Bodens innerhalb eines großen Zeltes statt. Die Innenluft des Zeltes wurde mehrfach pro Stunde ausgetauscht. Die abgesaugte Zeltinnenluft wurde über Aktivkohle gereinigt. Es wurde ein Schwarz-Weiß-Bereich eingerichtet, der Zutritt in den Sanierungsbereich erfolgte nur in Schutzkleidung. Der Rückbau vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb der Rückbaugrenzen war ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung.

Nach Abschluss der Rückbaumaßnahme steht das Gelände jetzt für eine Neubebauung zur Verfügung.

Durchgeführte Maßnahmen

  • Aufnahme der Gebäudesubstanz
  • Erkundung verbauter Schadstoffe
  • HOAI, Leistungsphase 1 – 9, u. A.
    Vorbereitende Arbeiten
    Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes
    Erstellung des Leistungsverzeichnisses
    Mitwirkung bei der Vergabe
    Bauleitung und Fachbauleitung für Rückbau
    und Bodensanierung
  • Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes nach DGUV Regel 101-004 (BGR 128)