Zum Schutz des Rohwassers im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungsanlagen ist am 12. Dezember 2023 die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) in Kraft getreten. Mittels eines risikobasierten Ansatzes sollen potentielle Gefahren für Rohwässer abgewendet sowie der Aufwand für die Wasseraufbereitung reduziert werden.
Bis zum 12. November 2025 müssen alle öffentlichen Trinkwasserversorger Dokumentationsberichte zu ihren Gewinnungsgebieten vorlegen, inklusive Gefährdungsanalyse, Risikoabschätzung und zukünftigem Untersuchungsprogramm. Anschließend ist der Bericht in regelmäßigen Intervallen zu aktualisieren.
Wir beraten und unterstützen unsere Kund*innen bei der Umsetzung der TrinkwEGV entsprechend der Vorgaben des MKUEM sowie der Handlungsempfehlungen von DVGW und BDEW. Wir kümmern uns um die erforderliche Abstimmung mit den beteiligten Behörden und um die Auswertung der vorhandenen Daten; auf die Erhebung neuer Daten darf, aufgrund der kurzen Zeitspanne, im ersten Zyklus verzichtet werden. Auch ein Untersuchungsprogramm sowie angepasste Risikomanagementmaßnahmen werden von uns entwickelt.
Für die Umsetzung der TrinkwEGV kann auf die Anschaffung neuer Software verzichtet werden, da herkömmliche oder kostenlose Programme zur Bearbeitung ausreichend sind (z. B. QGIS und Excel).
Für weiterführende Informationen und bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Expert*innen wenden:
– Vanessa Kahl M. Sc. Hydrol.
– Dr. Nikolai Fahrmeier